Die Pflegeversicherung (SGB XI) erstattet auf Antrag zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Dazu gehören, je nach individuellem Bedarf: saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Schutzschürzen, Speiseschürzen, Mundschutz, Händedesinfektionstücher und Flächendesinfektionstücher